Vereinfachter Nachweis für Zuwendungen bis zu 300 EUR
Wir sind gemeinnützig anerkannt – siehe ggfs. unseren Freistellungsbescheid. D.h., dass an uns gerichtete Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich abziehbar sind. Bei Zahlungen bis zu 300 Euro reicht gem. § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV ein vereinfachter Nachweis, also ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, ggü. dem Finanzamt in Kombination mit folgendem Vordruck: