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Information zu unseren Mitgliedsbeiträgen

Gemäß § 3 Absatz 1) unserer Satzung können natürliche oder juristische Personen Mitglieder unseres Vereins werden. Dabei unterscheiden wir diese in bestimmte Mitgliedsgruppen (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Kommunen) für die sich wiederum unterschiedliche Mitgliedsbeitragssätze ergeben – siehe nachfolgende Information:

 

Hinweis: Wir sind gemeinnützig anerkannt – siehe ggfs. unseren Freistellungsbescheid. D.h., dass an uns gerichtete Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich abziehbar sind. Bei Zahlungen bis zu 300 Euro reicht gem. § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV ein vereinfachter Nachweis, also ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, ggü. dem Finanzamt in Kombination mit dem hier hinterlegten Vordruck.